
31.01.2012, 17:01 Uhr | Heiko Truppel
Mountainbiker geraten immer wieder in Konflikt mit anderen Nutzern des Waldes. Wanderer und Reiter können sich oft gerade noch ins Unterholz retten, wenn Downhiller und Freerider auf schmalen Single Trails an ihnen vorbeipreschen. Rowdys auf Stollenreifen kommen natürlich auch beim Förster nicht gut an. Häufig sind Wegesperrungen die Folge - und das meist nur wegen einer Handvoll schwarzer Schafe. In den meisten Bundesländern schränken Gesetze und Verordnungen die Rechte von Radfahrern ein. Die Deutsche Initiative Mountainbike e. V. (DIMB) kämpft gegen weitere pauschale Verbote und hat Regeln für ein respektvolles Miteinander im Wald aufgestellt.
Das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundeswaldgesetz gewähren jedem prinzipiell den freien Zugang zur Natur zu Erholungszwecken. Ländergesetze und Verordnungen regeln innerhalb dieses Rahmens die weiteren Einzelheiten. Im Bundesnaturschutzgesetz ist vom Radfahren allerdings noch gar nicht die Rede, das Bundeswaldgesetz dagegen gestattet ausdrücklich das Biken im Wald, allerdings nur auf Straßen und Wegen.
Generell bestätigen die Bundesländer das allgemein gehaltene Betretungsrecht auch für Fahrradfahrer, dabei wird der im Bundesrecht angelegte Wegezwang meist bekräftigt. Aus wichtigen Gründen - etwa zum Schutz der Waldbesucher - können die Länder die allgemeinen Rechte aber auch einschränken. So ist zum Teil etwa das Fahren auf Sport- und Lehrpfaden sowie Fußwegen verboten. In Baden-Württemberg gilt das sogar auf allen Wegen unter zwei Metern Breite. Bestimmte Wege können von den Behörden für das Radfahren gesperrt werden, was leider häufiger geschieht als der - ebenfalls mögliche - umgekehrte Weg, nämlich reine Radstrecken einzurichten.
Besonders wichtig zu wissen: Viele Bundesländer räumen Fußgängern ausdrücklich den Vorrang ein. Wenn etwas passiert, trägt damit erst mal der Biker Schuld! Einschlägige Auszüge aus den einzelnen Ländergesetzen können Sie in unserer Klick-Show nachlesen.
Die DIMB setzt sich dafür ein, alle Wege und Pfade in der Natur für Biker offenzuhalten - zumindest soweit dadurch Natur und soziales Miteinander nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. An der Gesetzgebung bemängelt die Lobby-Initiative, dass vorwiegend auf die vermeintliche Eignung von Wegen Bezug genommen wird, statt auf das vernünftige Verhalten der Einzelnen abzuzielen. Diesem Manko soll eine Art Ehrenkodex abhelfen, der die Biker zur Umsicht auffordert. Die DIMB-Regeln für ein respektvolles Miteinander finden Sie in unserer Klick-Show.
Dabei setzt die Gesetzgebung durchaus auch auf die Vernunft des Einzelnen und verlangt von jedem, sich im Wald so zu verhalten, dass der Lebensraum nicht gefährdet und die Erholung anderer Nutzer nicht beeinträchtigt wird. Rücksicht auf Natur und Mitmenschen sollte eigentlich selbstverständlich sein. Würden alle Biker das akzeptieren, wären Verbote und Streckensperrungen überflüssig.
Deutsche Initiative Mountainbike e. V. (DIMB) zu erreichen unter http://www.dimb.de.
Quelle: trax.de
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