
27.11.2012, 15:49 Uhr | djd / ADFC
Nicht alle Radfahrer lassen sich von Kälte und Dunkelheit abschrecken und fahren weiter mit ihrem Fahrrad durch die Gegend. In Herbst und Winter ist aber mehr Vorsicht geboten, wie schnell verschluckt die Dunkelheit einen einzelnen Radfahrer. Wer jetzt noch eine defekte oder nicht ausreichende Beleuchtung am Rad hat, ist umso mehr gefährdet. Und nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Geldbörse kann unter unzureichenden oder nicht zugelassenen Fahrradlampen leiden. Sehen Sie hier die verschiedenen Fahrradbeleuchtungen in unserer Foto-Show.
Da es auch in der Fahrradtechnik immer mehr Fortschritte gibt, ist es inzwischen fast unverantwortlich, wenn sich radelnde Verkehrsteilnehmer auf den veralteten Seitenläufer-Dynamo und funzelige Birnchen vorne und hinten verlassen, die bei jedem Stopp verlöschen und den Radfahrer unsichtbar machen. Für den Gesetzgeber aber ist die Angelegenheit eindeutig: Zugelassen sind allein Lichtanalagen, die von einem Dynamo gespeist werden. Batteriescheinwerfer, die inzwischen im Fachhandel angeboten werden, sind daher illegal und wer diese Technik benutzt, riskiert ein Bußgeld. Offensichtlich will die Gesetzgebung verhindern, dass der Radfahrer plötzlich im Dunkeln steht, weil die Batterie ihren Saft verloren hat. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind lediglich Rennräder, die weniger als elf Kilogramm wiegen.
Konservative Radfahrer, die bewusst auf eine zeitgemäße Beleuchtung verzichten und sich allein auf den antiquierten Dynamo am Reifen verlassen, sollten vor dem Start in die dunklen Monate wenigstens ihre Anlage vollständig untersuchen. Die häufigste Fehlerquelle sind durchgebrannte Glühbirnen. Die lassen sich leicht auf ihre Funktion testen, indem man den Dynamo anlegt und das Rad dreht. Selbst wenn die Birnchen vorne und hinten leuchten, darf man nicht darauf verzichten, Ersatzbirnen in der Werkzeugtasche mitzunehmen. Ist die Leuchtbirne intakt, leuchtet aber nicht, kommt die zweite verbreitete Fehlerquelle ins Spiel: eine defekte Verkabelung, die man daher im Fachhandel überprüfen lassen sollte.
Einmal beim Radhändler seines Vertrauens, empfiehlt es sich allerdings, die antike Lichtanlage gegen moderne Lösungen auszutauschen. Dazu gehören zum Beispiel LED-Scheinwerfer, die allein schon deshalb zu empfehlen sind, weil sie bis zu sechs Mal mehr Lichtleistung bringen und das praktisch unbegrenzt lange. Neben dem Austausch des Scheinwerfers sollten vor allem Vielfahrer, die häufig im Dunkeln unterwegs sind, den klassischen Dynamo, der bei Regen und Nässe keine optimale Leistung bringen kann und gleichzeitig auch Muskelkraft des Radlers kostet, gegen einen modernen Nabendynamo austauschen. Mit diesem Stromversorger lässt sich Kraft sparen und gleichzeitig deutlich mehr Licht ins Dunkel bringen. Bei der Verkabelung sollte man von den veralteten einadrigen Kabeln auf Koaxialkabel umsteigen.
Ein Dynamo gleich welcher Bauart ist übrigens auch für E-Bikes vorgeschrieben. Zwar reicht der Batteriestrom, um die Trittfrequenz des Fahrers zu unterstützen, doch darf der Akku ausdrücklich nicht für die Lichterzeugung genutzt werden. Allerdings darf der Dynamo in den Nabenmotor integriert sein.
Die moderne Fahrradbeleuchtung trägt heute entscheidend zur Sicherheit der Radler bei und bietet unter anderem Sensortechnik, so dass sich die Scheinwerfer in der Dämmerung von selbst einschalten, und auch Standlicht gehört bei zeitgemäßen Anlagen zum Standard. Inzwischen bieten die Anlagen auch Bremslichtfunktionen, was vor allem für die schnellen E-Biker empfehlenswert ist.
Eine kleine Sichtverbesserung ganz ohne technischen Aufwand bietet helle oder reflektierende Schutzkleidung. Schon eine handelsübliche Warnweste wirkt Wunder, was die Sicht der Autofahrer auf die Radfahrer angeht.
Ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog des Kraftfahrtbundesamtes verdeutlicht, dass nicht nur die Sicherheit, sondern auch der Geldbeutel darunter leiden kann, sollte die Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad fehlen oder nicht funktionieren. Die Strafen reichen von 10 Euro über 20 Euro bei der Gefährdung anderer bis zu 25 Euro beim Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern. Auch Fahrrad-Anhänger müssen übrigens beleuchtet sein und zwar mit einer Schlussleuchte, nicht nur mit einem Rückstrahler. Dazu sprechen Gerichtsurteile eine deutliche Sprache: Radfahrer, die ohne Licht in einen Unfall verwickelt werden, müssen mit Abzügen beim Schmerzensgeld rechnen oder sich „grobes Alleinverschulden“ vorwerfen lassen.
Entdecken Sie Zelte in allen Größen von Top-Herstellern
zu günstigen Preisen.
bei eBay.de
Der Materialguide erklärt die wichtigsten Begriffe aus der Outdoor-Welt.
... mit den Packlisten für Ein- oder Mehrtagestouren im Zelt oder in der Hütte.
Mehr erfahren von Adrenalin über Body-Mass-Index bis Zirkeltraining.