
21.01.2013, 10:46 Uhr
Mit Leichtigkeit bringt einen der Akku des Elektrofahrrads voran. Doch wie entsorgt man ihn richtig, wenn er mal beschädigt wird? (Quelle: imago)
Der Kauf eines E-Bikes oder Pedelecs ist schon nicht einfach, die Entsorgung eines defekten Akkus ist manchmal nicht leichter. Daher sollte man sich schon vor der Kaufentscheidung beim Fachhändler beraten lassen,was im Falle einer Beschädigung zu tun ist. Denn ab einem bestimmten Gewicht darf der Akku des Elektrofahrrads nicht mehr mit einem Kraftfahrzeug zur Entsorgungsstelle gebracht werden. Sollten Sie zunächst über den Kauf eines E-Bikes oder Pedelecs nachdenken, finden Sie in der Artikel-Show zehn wichtige Tipps.Was halten Sie grundsätzlich von Elektrofahrrädern? Stimmen Sie rechts oben ab.
Vor dem Kauf eines Elektrofahrrads sollten sich Verbraucher beim Händler erkundigen, wie sie den Akku bei einem Defekt loswerden. Dazu rät die Prüforganisation Dekra. Denn wenn das Pedelec mit einem Lithium-Ionen-Akku ausgerüstet ist, der mehr als ein halbes Kilo wiegt, darf die Batterie im Schadensfall nicht einfach mit einem Kraftfahrzeug zu einer Entsorgungsstelle gebracht werden. "Der Transport defekter Lithium-Ionen-Akkus über 500 Gramm erfordert eine Sondergenehmigung und spezielle Schutzvorkehrungen", erklärt Dekra-Experte Uli Wenz. "Er gilt als Gefahrguttransport."
Für die Sonderfälle gibt es mittlerweile spezielle Sammelboxen - unabhängig von den grünen Plastikboxen, die in Zusammenarbeit zwischen dem Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) und der GRS-Stiftung (Gemeinsames Rücknahmesystem) zur Entsorgung von "normalen" E-Bike-Akkus bereitgestellt werden - die entweder an kommunalen Sammelstellen zur Verfügung stehen oder bei Herstellern und Händlern erfragt werden können.
Unter diese Vorschrift der europäischen Gefahrgutregelungen (ADR) könnten laut Wenz auch Akkus anderer Geräte fallen, wie zum Beispiel batteriebetriebener Kettensägen oder Rasenmäher. Ein Grund für die Vorschrift, die Verbrauchern die Batterieentsorgung rechtlich und praktisch erschwere, sei die mögliche Gefahr chemischer Reaktionen, die von defekten Lithium-Ionen-Akkus ausgehe. Die Sondergenehmigung für den Transport defekter Lithium-Ionen-Batterien, die nur mit großem Aufwand zu bekommen sei, erteilt in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Seit dem 1. Dezember 2009 gilt das Batteriegesetz (BattG.) auch für Akkus von E-Bikes und Pedelecs, demnach sie als Industriebatterien gelten und gesondert entsorgt werden müssen. Das Gesetz besagt, das Hersteller und Importeure von Elektrofahrrädern verpflichtet sind, gebrauchte Akkus kostenfrei und zumutbar für den Endverbraucher zurückzunehmen (§8). Auch Vertreiber unterstehen der Pflicht, Akkus anzunehmen (§9). Genauso sind aber auch Endverbraucher in der Pflicht, Lithium-Ionen-Batterien regelgerecht zu entsorgen, also zu Händlern oder Sammelstellen zu bringen, denn nahezu alle Batterien und Akkus enthalten Stoffe, die die Umwelt belasten.
Quelle: trax.de, dpa-tmn
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