
31.01.2012, 09:33 Uhr | Kathleen Kunst
Manche Menschen mögen es riskant. Sie brauchen den besonderen Kick - und viele suchen ihn in Extremsportarten wie Klippenspringen, Free-Climbing, Apnoe-Tauchen, Wildwasser-Rafting oder ähnlich gefährlichen Freizeitvergnügen. Ein hohes Verletzungsrisiko wird dabei oft bewusst in Kauf genommen. Aber was sagt das Arbeitsrecht dazu? Darf mir mein Vorgesetzter Risikosport verbieten? Und wie steht es bei verletzungsbedingten Ausfällen um die Lohnfortzahlung?
Das Grundgesetz (GG) steht hinter den Wagemutigen, denn es gewährt jedem von ihnen in Artikel 2 das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit - sofern andere dabei nicht zu Schaden kommen, die verfassungsmäßige Ordnung nicht gestört und das Sittengesetz nicht verletzt wird.
Wie aber werden gefährliche Freizeitbetätigungen in einem Arbeitsverhältnis beurteilt? Steht die Freiheit des Arbeitnehmers über allem oder kann der Arbeitgeber bestimmte Aktivitäten verbieten, von denen er glaubt, dass sie sich nachteilig auf die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter auswirken?
Letzteres ist nicht zulässig: Arbeitnehmer dürfen selbst bestimmen, was sie in Urlaub und Freizeit tun oder lassen, müssen allerdings auch die Konsequenzen dafür tragen. Passiert dem kühnen Mitarbeiter etwas und wird er dadurch arbeitsunfähig, kann der Chef die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf die grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch besteht, unter Umständen verweigern. Das ist dann der Fall, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auf einem "gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten" beruht. Man spricht hier auch von einem "Verschulden gegen sich selbst". Das gilt ebenso, wenn der Arbeitnehmer seine Genesung durch unverständliches, ungewöhnlich leichtfertiges oder mutwilliges Verhalten verzögert.
Bei Sportunfällen billigt das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem Arbeitgeber bei drei Fallvarianten zu, dass er von der Entgeltfortzahlung befreit ist - und zwar, wenn der Arbeitnehmer eine besonders gefährliche Sportart ausübt, er in besonders grober und leichtsinniger Weise gegen anerkannte Regeln der jeweiligen Sportart verstößt oder sich bei seiner sportlichen Betätigung deutlich selbst überschätzt.
Eine Sportart wird als besonders gefährlich eingestuft, wenn das Verletzungsrisiko so hoch ist, dass selbst ein gut ausgebildeter Sportler bei sorgfältiger Beachtung aller Regeln dieses Risiko nicht vermeiden kann, sondern stattdessen unbeherrschbaren Gefahren ausgesetzt ist. In diese Kategorie wurde allerdings bislang noch keine einzige Sportart vom BAG eingestuft, weder Skispringen noch Motorradrennen oder Drachenfliegen. Ausschlaggebend ist aber nicht nur die Gefährlichkeit der Sportart, sondern auch ob der Arbeitnehmer über die erforderliche Eignung, Übung und Ausrüstung verfügt und ob der Sport auf einer ordnungsgemäßen Anlage betrieben wird.
Den Lohnausfall trägt ein Arbeitnehmer daher auch selbst, wenn er den Sport an einem dafür ungeeigneten Ort ausübt, er erkennbar defekte Sportgeräte nutzt oder Sicherheitsvorkehrungen missachtet. Wer sich selbst überschätzt und dadurch Sportverletzungen erleidet oder wer trotz bekannter Verletzungsanfälligkeit Sport treibt, kann sich ebenfalls nicht darauf verlassen, dass der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leistet.
Die Autorin Kathleen Kunst ist Rechtsanwältin in der Berliner Kanzlei Dr. Jula & Partner. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht (www.jula-partner.de).
Quelle: Raufeld
Nachdenker schrieb:
am 23. April 2012 um 20:31:02
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Der böse Extremsport
Was bitte ist Extremsport? Ist sogenannter Extremsport wirklich so gefährlich? Unfälle bei Bergsteigern,
Drachenfliegern, Falschirmspringern sind medienwirksam, doch verursachen sie so viele Ausfälle bei AN? Wer die Antwort haben möchte, schaue montags bei Durchgangsärzten + Orthopäden rein. Die meisten Sportverletzten sind Mannschaftssportler: Fußball+ Handball etc.
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RaGro schrieb:
am 17. April 2012 um 10:36:38
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Sport
Auf der einen Seite wollen die Chefs mit guten Ratschlägen den Menschen sagen was Sie sportlich machen sollen, auf der anderen Seite
wollen die gleichen Chefs beurteilen was Extremsportarten sind!!! Warum sagt man nicht gleich das Menschen nur noch Arbeitssklaven sein sollen...!!!
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leser123 schrieb:
am 24. Februar 2012 um 12:07:12
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Extremsport
Ich bin der Meinung, daß Leute, die derartigen Sport u.ä. unbedingt ausüben müssen!! sich dafür auch extra versichern
sollten, wie das z.B. bei Auslandsaufenthalt im Urlaub auch gemacht wird. Sie wollen diesen Sport betreiben - bitte sehr, aber dann doch nicht auf Kosten der Allgemeinheit. Und die Konsequenzen beim Arbeitgeber müssen sie auch in kauf nehmen.
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